Ein
Berufsbetreuer ist jemand, der in der Bundesrepublik Deutschland rechtliche Betreuungen (§ 1896 ff.
BGB) im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit ausübt. Es handelt sich dabei nicht um einen
Ausbildungsberuf im Sinne des
Berufsbildungsgesetzes oder eines
Studiums, sondern eine Tätigkeit, die sich in den letzten Jahrzehnten (insbesondere seit der Ablösung der
Vormundschaft für Erwachsene durch die Betreuung 1992) entwickelt hat. Während vor 1992 hauptsächliche
Rechtsanwälte beruflich in diesem Metier tätig waren (als sogenannte Berufsvormünder), haben sich in den Jahren seit 1992 auch viele Menschen aus anderen Berufsgruppen (schwerpunktmäßig
Sozialarbeiter/-pädagogen,
Alten- und
Krankenpfleger, auch
Verwaltungsfachkräfte und Kaufleute) in diesem Beruf betätigt. Der Begriff "Betreuung" ist etwas irreführend.
Gesetzlicher Vertreter wäre besser. Denn der gesetzliche Betreuer hat den Betreuten nur zu vertreten, also Entscheidungen zu treffen, die der Betreute nicht mehr selbst treffen kann, wobei diese im Grundsatz so getroffen werden müssen, wie es der
geschäftsfähige Betreute selbst entschieden hätte. Eine soziale- oder gar medizinische Betreuung hat der Betreuer nicht zu leisten, sondern sich nur darum zu kümmern, das diese (
entsprechend des Willen des Betreuten) organisiert wird.Im weiteren Wortsinne werden als Berufsbetreuer nicht nur selbständige Personen bezeichnet, sondern auch
Vereinsbetreuer und
Behördenbetreuer. Diese führen Betreuungen ebenfalls als Teil ihrer Berufstätigkeit, sind aber Arbeitnehmer bzw. bei den
Betreuungsbehörden bisweilen auch Beamte. Um als Vereinsbetreuer bestellt werden zu können, bedarf der
Betreuungsverein einer behördlichen Anerkennung (§
1908 f BGB).